Eine notwendige Finanzierung soll über günstiges Baugeld realisiert werden. Der Kreditnehmer sieht zu Recht auf die Nominalzinssätze, aber auch Kosten und Gebühren sowie die Möglichkeit einer jährlichen Sondertilgung sollten beachtet werden.
Am günstigsten sind die Darlehen, für die der Kreditnehmer keine Zinsen bezahlen muss. Hierfür kommen beispielsweise die Eltern in Betracht, die ihren Kindern eventuell ein vorzeitiges Erbe auszahlen oder mit einem ansehnlichen Betrag helfen können. Zinslose Kredite können die zukünftigen Eigentümer auch in Form von Förderprogrammen einzelner Bundesländer bekommen. Diese Kredite sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden. So darf sich das Brutto- beziehungsweise Nettoeinkommen nur innerhalb eines bestimmten Rahmens bewegen und die Förderung ist für kinderreiche Familien gedacht. Eine Familie mit zwei Kindern gilt bereits als kinderreich und die Wohnsituation der Kinder muss aktuell wie auch in Zukunft den Voraussetzungen entsprechen. Kann der Kreditnehmer alle Vorschriften einhalten, bekommt er den zinslosen Kredit bis zu einem bestimmten Höchstbetrag mit einer moderaten Tilgung.
Eine weitere günstige Gelegenheit bietet eine staatliche Bank über unterschiedliche Programme an. So können bis zu dreißig Prozent der kompletten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Selbstnutzung der Immobilie für die Schaffung von Eigentum zinsverbilligt beantragt werden. Auch Renovierungs- und Modernisierungsaufwendungen sowie Aufwendungen in die Energieeffizienz können zu günstigen Zinssätzen abgerufen werden. Hier liegen die Tilgungssätze allerdings fest, Sondertilgungen sind nicht möglich und die Abbuchung der vereinbarten Raten erfolgt vierteljährlich.